Das Sakrament der Versöhnung und Buße
Neubeginn und Umkehr, Versöhnung und die Chance zum neuen Anfang – jeder braucht sie. Christus hat seinen Jüngern als vielleicht kostbarstes Vermächtnis die Vollmacht gegeben, dies im Namen Gottes selbst allen Bedrückten und den an ihrem Versagen und ihrer Schwachheit Leidenden zu zusagen, sie aufs Neue der unverbrüchlichen Liebe Gottes zu versichern und sie zu einem Leben nach dem Maß Christi zu ermutigen. Jede Eucharistiefeier beginnt mit der Zusage dieser Versöhnung.
Das Sakrament der Versöhnung macht darüber hinaus deutlich, dass jede Unvollkommenheit und Sünde nicht nur meine ganz eigene persönliche Sache ist, die ich mit Gott abmachen muss, sondern immer auch sozial relevant ist – in der Familie, in der Gesellschaft, ja sie verdunkelt auch das Zeugnis der Kirche.
Im sakramentalen Zeichen der heiligen Beichte wird in besonderer Weise auf dieses Eingebundensein eingegangen und in besonderer, ganz persönlicher Weise auch der liebenden Wieder–Umarmung und Wieder–Annahme durch Gott ein eindrucksvolles Bild gegeben.
In besonderer Weise lädt die Kirche ein, sich diese Zeichen schenken zu lassen zu den großen Zeiten des Kirchenjahres, aber auch zu persönlich bedeutenden Lebenssituationen – Firmung, Hochzeit, Jubiläen usw.
Regelmäßige Beichtgelegenheiten:
Samstag 17.00 Uhr: Beichtgelegenheit, St. Johannes, Jützenbach
Donnerstag vor dem Herz-Jesu Freitag (1. Freitag des Monats):
18.00 Eucharistische Anbetung u. Beichtgelegenheit, St. Michael Weißenborn